culture connected
Einreichung von Projektkonzepten
Eingereicht werden können Kooperationsprojekte zwischen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich und Kultureinrichtungen zu allen Kunst- und Kulturbereichen. Einreichende Kultureinrichtung und Kooperationsschule können auch weitere Kultureinrichtungen, Schulen und Organisationen sowie Kunstschaffende und Expert/innen in das Projekt einbinden.
Eingereichte Projekte können den Schwerpunkt auf eine Kunstsparte legen (Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Musik, Radio, Tanz oder Theater) oder spartenübergreifend ausgerichtet sein.
Geförderte Projektaktivitäten müssen eine aktive künstlerisch-kreative Beteiligung von zumindest 10 Schüler/innen vorsehen und auf zumindest zwei Tage verteilt sein. Projekte können klassenübergreifend gestaltet werden und das Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern auch außerhalb des Klassenzimmers ist ausdrücklich erwünscht.
Nicht eingereicht werden können:
- Schulprojekte, die keine Zusammenarbeit mit einer Kultureinrichtung, Kulturinitiative oder einem Kulturverein vorsehen (Projekte mit Einzelkünstler/innen können Sie jedoch bei Kultur:Bildung einreichen.)
- Projekte, bei denen Schüler/innen nicht aktiv künstlerisch tätig sind, sondern etwa nur an Führungen teilnehmen oder Aufführungen besuchen
- Projekte, an denen weniger als 10 Schüler/innen aktiv mitwirken
- Kurzprojekte mit Umsetzungsdauer von nur einem Tag
- Projekte, die bereits eine Förderung im Rahmen anderer Initiativen des Bundesministeriums für Bildung erhalten
Kultureinrichtungen:
Förderungswerberinnen sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende juristische Personen im Kunst- und Kulturbereich (z.B. Gemeinnützige Vereine, Gesellschaften mbH):
- Museen
- regionale und überregionale Kultureinrichtungen
- Kulturinitiativen
- Kulturvereine
- Kunstuniversitäten
- Musikschulen
- Bibliotheken
Die einreichende Kultureinrichtung kann mit weiteren Kultureinrichtungen im Projekt zusammenarbeiten.
Schulen:
Die einreichende Kultureinrichtung arbeitet jeweils primär mit einer österreichischen Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder einem Projektteam der schulischen Tagesbetreuung zusammen (ausgeschlossen sind hierbei Musikschulen, Pädagogische Hochschulen und Österreichische Auslandsschulen).
Neben dieser primären Kooperationsschule, können noch weitere Schulen ins Projekt eingebunden werden.
Sonstige Organisationen und Einzelpersonen (optional):
Es können weitere Organisationen aus verschiedenen Fachbereichen, sowie Künstler/innen, Kulturvermittler/innen, Expert/innen mitwirken.
Eingereicht wird das Projektkonzept vom der Kultureinrichtung unter Angabe der Kooperationsschule und möglicher weitere beteiligter Organisationen und Personen. Eine nachträgliche Änderung der Kooperationsschule ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte geben Sie Änderungen dieser Art unverzüglich per E-Mail bekannt.
Die Projektleitung ist bei der einreichenden Kultureinrichtung angesiedelt. Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter fungiert gegenüber dem OeAD-Projektbüro als Ansprechperson für die organisatorische und finanzielle Abwicklung von Projekteinreichung, -umsetzung und -abschluss.
Im Einreichformular ist zudem die Angabe von Namen und Kontaktdaten einer Projektkoordination an der Kooperationsschule erforderlich. Beide erhalten nach Einlangen des Projektkonzepts per E-Mail eine Bestätigung der Einreichung. Auch an die Direktion (offizielle Schuladresse) wird eine Information über die Projekteinreichung geschickt.
Die einreichende Kultureinrichtungen kann bis zu 4 unterschiedliche Projektkonzepte mit verschiedenen Kooperationsschulen einreichen, von denen je nach Einreichzahlen maximal 2 oder 3 für eine Förderung ausgewählt werden können. Als "Sonstige Organisation/en" können sie auch darüber hinaus an Projekten mitwirken.
Schulen können als Kooperationsschule an bis zu 2 Kooperationen mit unterschiedlichen Kultureinrichtungen teilnehmen und als "Weitere Schule/n" auch darüber hinaus an Projekten mitwirken.
Bei Einreichung mehrerer Projektkonzepte mit der gleichen Kombination von einreichender Kultureinrichtung und Kooperationsschule, kann maximal eines zur Förderung ausgewählt werden.
Die Kooperation wird von der einreichenden Kultureinrichtung und der Kooperationsschule gemeinsam getragen und der Projektplan (Ziele, Methoden, detaillierter Zeit- und Kostenplan etc.) werden von den Kooperationspartnern gemeinsam entwickelt.
Es wird empfohlen, das Projekt fächer- und klassenübergreifend zu konzipieren und durch Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers den Lernraum Schule mit neuen Lernorten zu erweitern. Schülerinnen und Schüler erhalten Mitsprache bei wichtigen inhaltlichen Schritten und Prozessen. Die Kooperationsschule (Schulleitung sowie projektverantwortliche Lehrperson) wird nach Abschicken des Einreichformulars per E-Mail über die Projekteinreichung informiert.
Die durch culture connected geförderten Projektaktivitäten müssen im Zeitraum von 1. Januar bis zum Ende des Unterrichtsjahres stattfinden.
Im Zuge der Einreichung ist eine Zustimmung zur Safeguarding Policy des OeAD erforderlich.
Eine Auseinandersetzung mit dem Themenschwerpunkt im Rahmen des Projekts ist nicht verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen, bei der Themenwahl auf die Interessen von Schüler/innen einzugehen und ihnen selbstbestimmte und kollaborative Lernprozesse zu ermöglichen.
Informationen zum Themenschwerpunkt finden Sie unter: take HEART! Demokratiebildung, Nachhaltigkeit und Kulturelle Bildung.
Das Online-Einreichformular erfordert Angaben zu folgenden Bereichen:
- Informationen zum Projekt: Projekttitel, Abstract, Projektdurchführung, Kunstsparte
- Kultureinrichtung/en: Einreichende Kultureinrichtung inkl. Website / Social-Media-Profil, weitere Kultureinrichtungen (optional)
- Schule/n: Kooperationsschule, weitere Schule/n (optional)
- Schüler/innen: Beteiligte Klassen, Anzahl und Alter beteiligter Schüler/innen
- Sonstige Organisationen (optional)
- Projektteam: Projektleiter/in Kultureinrichtung (primäre Ansprechperson - inkl. E-Mail Adresse und Telefonnummer), Projektkoordination an der Schule (inkl. E-Mail Adresse an der Schule), weitere Personen im Projektteam (optional)
- inhaltliche Planung: Zusammenarbeit Schule und Kultureinrichtung, Durchführungsort, Aktivitäten der Schüler/innen, eingebundene Unterrichtsgegenstände, Bezug zum Themenschwerpunkt take HEART! (optional)
- Kosten- und Finanzierungsplan (Honorare/Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, sowie Sonstige Kosten, die über culture connected finanziert werden, weitere geplante/beantragte/zugesagte Finanzmittel (Fördergeber, Sponsoren, Kultureinreichung Eigenleistung)
Auf der Seite Einreichung & Auswahl finden Sie weitere Informationen sowie den Link zum Einreichformular.
Durch die Funktion "Für später speichern" (in der Navigation rechts) können Sie die Daten jederzeit zwischenspeichern, um Ihre Einreichung zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen.
Über die Förderung durch culture connected können nur Kosten im Leistungszeitraum von Jänner bis Unterrichtsende des Sommersemesters finanziert werden. Die Kooperation zwischen Schule und Kultureinreichung darf jedoch schon davor begonnen haben und über diesen Zeitraum hinausgehen.
Kosten- und Finanzierungsplan
Die finanzielle Unterstützung beträgt max. 1.900 Euro pro Projekt.
Selbstverständlich können Sie auch einreichen, wenn ihr Projekt höhere Projektgesamtkosten hat.
Im Abschnitt "Zusätzliche Finanzierung" können Sie Eigenleistungen oder weitere Fördermittel (geplant, beantragt oder bereits zugesagt) angeben.
Im Abschnitt "Voraussichtliche Gesamtkosten" können Sie Anmerkungen zur Verwendung des Projektbudgets machen.
Es können ausschließlich Kosten eingereicht werden, die für Aktivitäten zwischen 1. Jänner und Ende des Unterrichtsjahres anfallen werden. Im Kostenplan eingereichte Reise- und Aufenthaltskosten sowie Sonstige Kosten (etwa Materialkosten) dürfen jeweils maximal 40% der eingereichten Fördersumme umfassen.
Aktivitäten ohne aktive Beteiligung der Schüler/innen können nicht gefördert werden. Bitte reichen Sie also keine Honorare für Frontalveranstaltungen wie Vorträge und Führungen ein.
Über das "culture connected" Projekt finanziert werden können anfallende Arbeitszeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (sowohl Angestellte als auch freie Dienstnehmer/innen) in Kultureinrichtungen, sowie Honorare von Einzelpersonen.
Personalkosten, die dem Projekt zuzurechnen sind und/oder Honorarnoten und/oder Kosten für Dienstleistungen Dritter können bis zu 100% der beantragten Fördersumme (max. 1.900 Euro) eingereicht werden. Personalkosten, Honorarnoten und Dienstleistungen Dritter sind in Höhe von max. 90 Euro und min. 25 Euro pro Stunde förderbar.
Für die Abrechnung benötigen Sie folgenden Nachweis im Falle einer eventuellen Prüfung:
- NAME der Person,
- Angabe von STUNDENAUSMASS (DATUM und ANZAHL DER STUNDEN)
- Nachweis der erbrachten MEHRSTUNDEN
- Angabe der Normalarbeitszeit und STUNDENSATZ.
Eine doppelte Abgeltung von geleisteter Arbeitszeit (für die Erbringung von Tätigkeiten im Rahmen des "culture connected"-Projekts und die gleichzeitige Erbringung von anderen 'regulären' Tätigkeiten) ist arbeitsrechtlich nicht möglich. Es bedarf daher einer nachweislichen internen stunden- bzw. tageweisen Abstimmung, wann welche Tätigkeit erbracht wird.
Reise- und Aufenthaltskosten können in Höhe von max. 40% von der beantragten Förderung eingereicht und in der Höhe von max. 40% der zugesagten Förderung abgerechnet werden. Wird eine Förderung in der Maximalhöhe von 1.900 Euro beantragt und zugesagt, können daher maximal 760 Euro an Reise- und Aufenthaltskosten beantragt und abgerechnet werden.
Bitte wählen Sie für Reisen, die im Projektzusammenhang anfallen, die kostengünstigste Variante und verwenden Sie bevorzugt öffentliche Verkehrsmittel. Details hierzu finden Sie in der Sonderrichtlinie "culture connected", sowie in der Verordnung zu Dienstreisen, auf die sich diese bezieht.
Raummiete, Material- und weitere Produktionskosten können als "Sonstige Kosten" in Höhe von max. 40% von der beantragten Förderung eingereicht und in der Höhe von max. 40% der zugesagten Förderung abgerechnet werden. Wird eine Förderung in der Maximalhöhe von 1.900 Euro beantragt und zugesagt, können daher maximal 760 Euro an Sonstigen Kosten beantragt und abgerechnet werden.
Alle Aufwendungen sind unter den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu tätigen.
- Kosten, deren Leistungszeitraum außerhalb des Ausschreibungszeitraums liegen
- Honorare für schulinterne Personen oder Frontalveranstaltungen
- Förderungsmittel des Bundes zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBL Nr. 400, oder dem Unternehmensgesetzbuch, dRGBL S 219/1897
- die auf die förderbare Leistung entfallende Umsatzsteuer: Die – auf welche Weise immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmerin oder der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von der Förderungsnehmerin oder vom Förderungsnehmer zu tragen ist, somit für sie oder ihn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden.
- Die – auf welche Weise immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmerin oder der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.
Sollte eine Förderung vom Finanzamt wegen des Vorliegens einer nach dem Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663, steuerbaren und steuerpflichtigen Leistung der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers an das BMB nicht als Förderung, sondern als Auftragsentgelt angesehen werden und dafür von der Förderungsnehmerin bzw. vom Förderungsnehmer eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen sein, ist vorzusehen, dass dieses Auftragsentgelt als Bruttoentgelt anzusehen ist. Eine zusätzliche, gesonderte Abgeltung der Umsatzsteuer – aus welchem Rechtsgrund immer – ist somit ausgeschlossen.
Auswahl der Projekte
Die Bewertung erfolgt durch eine Jury, die sich aus Expertinnen und Experten aus den Bereichen Bildung, Nachhaltigkeit sowie Kunst und Kultur zusammensetzt.
Die Jury prüft bei der Bewertung von Projektkonzepten, ob die Einreichkriterien eingehalten werden und ob die Umsetzung realistisch und nachvollziehbar geplant ist. Weiters werden die Zusammenarbeit von Schule und Kultureinrichtung, die Aktivitäten der Schüler/innen im Projekt sowie Aspekte von Diversität und Inklusion angeschaut.
Bitte bedenken Sie, dass die Fachjury auf Grundlage der im Einreichformular angeführten Beschreibungen über eine finanzielle Unterstützung entscheidet. Die Jurykriterien und Informationen zum Auswahlprozedere finden Sie auf der Seite Einreichung & Auswahl.
Es ist nicht möglich dasselbe Projektkonzept gleichzeitig bei "culture connected" und einer der anderen Initiativen und Programme des OeAD-Bereichs "Kulturvermittlung mit Schulen" einzureichen. Diese umfassen die Initiativen und Programme "Kunst ist Klasse", "Kultur:Bildung", "RaumGestalten" und "K3 Projekte". Ist ein Projekt umfangreicher konzipiert, kann ein ausgewiesener, abgegrenzter und autonomer Teil eines Projekts zusätzlich in einem anderen OeAD-Programm einreicht werden. Der OeAD vergleicht die Anträge.
Bei der Antragstellung können Sie neben der Kostenplanung hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel für "culture connected" auch im Bereich "Zusätzliche Finanzierung (Kulturpartner Eigenleistung, Fördergeber und Sponsoren)" weitere Finanzierungen angeben und darlegen, wie das Gesamtvorhaben finanziert wird. Das OeAD-Projektbüro überprüft, ob eine Doppelförderung vorliegt.
Die Information über das Juryergebnis erhalten Sie via E-Mail.
Bei einer Zusage enthält das E-Mail an den/die Projektleiter/in an der Kultureinrichtung und an den/die Projektkoordinator/in an der Schule einen personalisiertem Link zum Online-Formular “Förderungsannahme”.
Auch die Direktion der Schule wird per E-Mail über die Zusage informiert.
Bei einer Absage werden ausschließlich die Projektleitungen der Kultureinrichtungen und Schulen per E-Mail informiert.
Ablauf der Projekte
- Einreichung: September – Anfang Dezember
- Auswahl der Projektkonzepte: Jänner
- Mitteilung der Juryentscheidung: Ende Jänner
- Projektumsetzung: 1 Jänner – Ende des Unterrichtsjahres*
- Annahme der Förderung: bis Ende Februar
- Dokumentation und Abrechnung: bis Mitte Juli
Die genauen Fristen sowie Details zum Ablauf finden auf den Seiten Einreichung & Auswahl sowie Umsetzung & Abschluss.
* Leistungszeitraum für förderbare Kosten – die Kooperation zwischen Kultur- und Schulpartner kann über diesen Zeitraum hinausgehen.
Im Online-Formular "Förderungsannahme" generiert die Projektleitung der Kultureinrichtung das Dokument "Bestätigung Annahme der Förderung" und lädt anschließend die unterzeichnete Bestätigung der Förderungsannahme bis Ende Februar wieder hoch. Den Link zum Online-Formular erhalten Sie per E-Mail zusammen mit der Förderzusage.
Mit diesem Upload bestätigen Sie, dass Sie das Projektkonzept umsetzen und die zugesagten Mittel entsprechend den Vorgaben in der Sonderrichtlinie "culture connected" verwenden werden. Die Fördermittel werden nach Abschluss und Abrechnung des Projekts überwiesen.
Sollte Umsetzbarkeit fraglich oder ein Projektabbruch nötig sein, nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf.
Das Konto zur Überweisung der finanziellen Unterstützung nach Projektabschluss wird im Online-Formular "Förderungsannahme" angegeben. Den Link zum Online-Formular erhalten Sie per E-Mail zusammen mit der Förderzusage.
Achtung: Der zugesprochene Betrag kann ausschließlich auf ein offizielles Konto der Kultureinrichtung überwiesen werden. Eine Überweisung auf ein für die Abwicklung von Projekten eingerichtetes Girokonto oder Unterkonto ist ebenfalls möglich. Nicht möglich ist jedoch die Auszahlungen der finanziellen Unterstützung auf ein für private Zwecke genutztes Konto.
Förderungsmittel des Bundes dürfen nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, verwendet oder über Abtretung, Anweisungen oder Verpfändung noch auf andere Weise verfügt werden.
Zugesagte Fördermittel, welche nicht widmungsgemäß abgerechnet werden, können nicht ausbezahlt werden.
Details hierzu finden Sie in der Richtlinie: Sonderrichtlinie des BMB "culture connected"
Alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen oder vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würden, sind unverzüglich und aus eigener Initiative dem OeAD-Projektbüro per E-Mail anzuzeigen. Für die Förderungswerberin oder dem Förderungswerber besteht eine Mitteilungspflicht bis zum Abschluss des Förderungsvorhabens, die auch jene Förderungen umfasst, um die sie oder er nachträglich ansucht.
Umwidmung
Eine Veränderung der geplanten und in der Einreichung angegebenen Kosten ist zu vermeiden. Sollte es dennoch innerhalb der zugesprochenen Summe zu unvermeidlichen Verschiebungen kommen, sind diese unverzüglich inklusive der Angabe von Detailsummen und Begründung dem Projektbüro per E-Mail mitzuteilen.
Es können auch die Änderungen bei den Ausgaben im Formular "Projektabschluss" angegeben werden. Diese werden im Anschluss von dem OeAD-Projektbüro geprüft.
Überschreitung der Kosten
Der von der Jury zugesprochene Betrag kann nachträglich nicht überschritten werden. Wenn von der externen Fachjury ein geringerer Betrag zugesprochen wurde, als die maximal mögliche Förderhöhe, so gilt die Höhe dieser zugesprochenen Förderung als Betrag, der nicht überschritten werden kann.
Falls Probleme auftreten, nehmen Sie bitte mit dem OeAD-Projektbüro Kontakt auf. Wir suchen gerne mit Ihnen nach einer Lösung. Ist ein Abbruch oder eine nur teilweise Umsetzung des Projekts unumgänglich, teilen Sie uns dies bitte umgehend per E-Mail mit.
Eine Rückzahlung der Fördermittel ist bei Projektabbruch nicht erforderlich, da diese generell erst nach dem Projektabschluss überwiesen werden.
Dokumentation und Abrechnung
Im Online-Formular "Projektabschluss" folgen nach dem Abschnitt zu Stammdaten zwei Abschnitte zu Dokumentation und Abrechnung. Der Link zum Projektabschluss-Formular erhalten Sie nach Übermittlung der Bestätigung der Annahme der Förderung und deren Prüfung durch das Projektbüro.
Bitte beachten Sie, dass Dokumentation und Abrechnung erst durch Abschicken des Formulars übermittelt werden.
Dokumentation und Abrechnung können mit bis Mitte Juli übermittelt werden. Die genaue Frist finden Sie auf der Seite Umsetzung & Abschluss. Bitte füllen Sie zur Übermittlung die Abschnitte zu Dokumentation und Abrechnung im Online-Formular "Projektabschluss" aus, nehmen Sie nötigenfalls Änderungen an den Stammdaten vor und schicken das Formular dann ab.
Das Online-Formular wird freigeschaltet, sobald Ihre Bestätigung der Annahme der Förderung durch das Projektbüro geprüft wurde. Sie können es während der Umsetzung Ihres Projekts bearbeiten, um Erfahrungen und Feedback ans OeAD-Projektbüro einzutragen, Bilder und Videos hochzuladen, sowie Änderungen gegenüber dem eingereichten Konzept und Kostenplan zu vermerken. Bitte bedenken Sie, uns Änderungen in Konzeption, Projektteam oder Finanzplan schon im Vorfeld per E-Mail mitzuteilen.
Die Dokumentation dient dem Nachweis, dass das Projekt umgesetzt wurde, der Übermittlung von Material und Präsentation des Projekts auf der Projekte-Plattform sowie der laufenden Verbesserung des Förderprogramms. Sie umfasst ein Feedback ans OeAD-Projektbüro, eine rückblickende Projektbeschreibung für die Website sowie zumindest ein Bild. Gerne können Sie noch bis zu zwei weitere Bilder sowie ein Video hochladen und bis zu drei Links angeben.
Im Feedback bitten wir Sie, uns mitzuteilen, was wir an der Kommunikation und Abwicklung verbessern können und wie die im Zentrum des Förderprogramms stehende Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtung und Schule funktioniert hat. Bitte tragen Sie in dieses Feld auch unerwartete Herausforderungen bei der Umsetzung sowie allgemeine Änderungen gegenüber dem eingereichten Projektkonzept ein.
Die Projektbeschreibung wird nach Durchsicht und editorischer Bearbeitung auf der Projekte-Plattform veröffentlicht. Wir bitten beim Verfassen einen Bogen von den Themen und Zielen des Projektes über die Aktivitäten der Schüler/innen bis hin zu den Ergebnissen und Lernerfahrungen zu spannen. Weitere Anregungen und einige Vorgaben finden Sie im Formular "Projektabschluss" beim Eingabefeld für die Projektbeschreibung.
Bei den Fotos/Bildern berücksichtigen Sie bitte Folgendes:
- Achten Sie bei der Auswahl der Fotos/Bilder auf die Einhaltung der Nutzungsrechte für Texte, Filme, Fotos, Audio- und Videoaufnahmen des OeAD.
- Fotos/Bilder, besonders das Vorschaubild, sollten zur besseren Darstellung auf der Projekte-Plattform bevorzugt Querformat haben.
- Wählen Sie Fotos/Bilder aus, die durch Komposition, Kontrast und Bildhintergrund auch bei einem kleineren Bildformat noch gut erkennbar sind.
- Laden Sie Fotos/Bilder als JPG- oder HEIC-Dateien hoch; bei Grafiken alternativ als PNG-Dateien. Uploads in anderen Dateiformaten können auf der Projekte-Plattform nicht eingebettet werden.
- Fotos/Bilder sollten circa 2 Megapixel (z.B. 1080×1920 px) haben und Bilddateien maximal 2 MB groß sein.
Übermittelte Videos werden auf Vimeo hochgeladen und als Link zusammen mit der Projektbeschreibung veröffentlicht. Beachten Sie auch in diesem Fall die Nutzungsrechte des OeAD. Gerne können Sie ihr Video aber auch selbst auf YouTube- oder Vimeo veröffentlichen und den Link im Formular eintragen.
Bitte beachten Sie, dass eingetragene Links zusammen mit der Projektbeschreibung veröffentlicht werden. Das OeAD-Projektbüro behält sich vor eine Auswahl zu treffen sowie Links nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung auf der Projekte-Plattform problematisch erscheint.
Die Abrechnung und der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erfolgen ausschließlich über das Online-Formular "Projektabschluss". Bei der Abrechnung werden die tatsächlichen Ausgaben den beantragten Kostenpositionen gegenübergestellt. Abgerechnet werden können daher nur jene Ausgaben und Beträge, die in der Einreichung angeführt und von der Jury bestätigt wurden.
Erforderliche Änderungen im Kostenplan müssen dem OeAD-Projektbüro schon im Vorfeld per E-Mail bekannt gegeben werden. Bei der Bekanntgabe von Änderungen im Online-Formular "Projektabschluss" im Abschnitt "Abrechnung" ist eine Prüfung erforderlich, sodass sich eine rasche Auszahlung der Fördermittel verzögern kann.
Die Richtigkeit der Kostenauflistung wird im Online-Formular durch eine Checkbox bestätigt.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Berichtslegung und Abrechnung durch die Kultureinrichtung und nach der positiven Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie nach der Abnahme des Verwendungsnachweises durch das OeAD-Projektbüro. Überwiesen wird die Förderung auf das Konto, das im Online-Formular "Förderungsannahme" angegeben wurde. Sollte sich Ihre Kontoverbindung im Laufe der Projektumsetzung ändern, so teilen Sie uns das bitte rechtzeitig per E-Mail mit.
Ein Hochladen von Originalbelegen ist nicht nötig. Die Originalbelege müssen jedoch von der Kultureinrichtung für eine etwaige Prüfung 10 Jahre lang aufbewahrt werden. (siehe Sonderrichtlinie "culture connected", Seite 10)
Projektbüro und Organisation
Das OeAD-Projektbüro ist telefonisch und per E-Mail erreichbar, um Fragen zur Projekteinreichung, zur Umsetzung oder zum Projektabschluss zu beantworten. Außerdem sind "culture connected" Projektkooperationen der letzten Jahre auf der Projekte-Plattform veröffentlicht.
Kontaktdaten zur Fachberatung zu einzelnen Kunstsparten finden sie auf der OeAD-Website.
Lisi Breuss
t +43 1 53408 - 535
David Loibl
t +43 1 53408 - 537
culture-connected@oead.at
OeAD-GmbH
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
www.oead.at
Zuständig ist im Bundesministerium für Bildung die Abteilung Kunst, Kultur und Kreativität an Schulen: BMB – Schule – Schulpraxis - Schwerpunkte - Kunst, Kultur und Kreativität
Das OeAD-Projektbüro ist jederzeit per E-Mail oder Telefon erreichbar. Zusätzlich können Projektleiterinnen und Projektleiter beim Projektabschluss auf zwei Arten Feedback, Kritik oder Wünsche mitteilen:
- im Abschnitt „Dokumentation“ des Online-Formulars „Projektabschluss“
- nach dem Absenden über ein anonymes Feedback-Formular