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Einreichung von Projektkonzepten

Eingereicht werden können Kooperationsprojekte zwischen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich und Kultureinrichtungen zu allen Kunst- und Kulturbereichen. Einreichende Kultureinrichtung ("Kulturpartner") und Schule ("Schulpartner") können auch weitere Kultureinrichtungen und Schulen sowie Kunstschaffende und Expert/innen in das Projekt einbinden.

Eingereichte Projekte können den Schwerpunkt auf eine Kunstsparte legen (Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Musik, Radio, Tanz oder Theater) oder spartenübergreifend ausgerichtet sein.

Geförderte Projektaktivitäten müssen eine aktive künstlerisch-kreative Beteiligung von zumindest 10 Schüler/innen vorsehen und auf zumindest zwei Tage verteilt sein. Projekte können klassenübergreifend gestaltet werden und das Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern auch außerhalb des Klassenzimmers ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht eingereicht werden können:

  • Schulprojekte, die keine Zusammenarbeit mit einer Kultureinrichtung, Kulturinitiative oder einem Kulturverein vorsehen (Projekte mit Einzelkünstler/innen können Sie jedoch bei Kultur:Bildung einreichen.)
  • Projekte, bei denen Schüler/innen nicht aktiv künstlerisch tätig sind, sondern etwa nur an Führungen teilnehmen oder Aufführungen besuchen
  • Projekte, an denen weniger als 10 Schüler/innen aktiv mitwirken
  • Kurzprojekte mit Umsetzungsdauer von nur einem Tag
  • Projekte, die bereits eine Förderung im Rahmen anderer Initiativen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhalten

Kulturpartner:
Förderungswerber/innen sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende juristische Personen im Kunst- und Kulturbereich (z.B. Gemeinnützige Vereine, Gesellschaften mbH):

  • Museen
  • regionale und überregionale Kultureinrichtungen
  • Kulturinitiativen
  • Kulturvereine
  • Kunstuniversitäten
  • Musikschulen
  • Bibliotheken

Schulpartner:
Die Kultureinrichtung arbeitet jeweils mit einer österreichischen Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder einem Projektteam der schulischen Tagesbetreuung zusammen. 

Sonstige Partner/innen (optional):
Es können weitere Kultureinrichtungen, Schulen, Künstler/innen, Kulturvermittler/innen, Expert/innen oder weitere Partnerinstitutionen eingebunden werden.

Eingereicht wird das Projektkonzept vom Kulturpartner unter Angabe des Schulpartners und möglicher sonstiger Partner/innen. Eine nachträgliche Änderung des Schulpartners ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte geben Sie Änderungen dieser Art unverzüglich per E-Mail bekannt.

Die Projektleitung ist beim Kulturpartner angesiedelt ("Projektleitung Kulturpartner"). Die Projektleiterin / der Projektleiter fungiert gegenüber dem OeAD-Projektbüro als Ansprechperson für die organisatorische und finanzielle Abwicklung von Projekteinreichung, -umsetzung und -abschluss.

Im Einreichformular ist zudem die Angabe von Namen und Kontaktdaten einer projektverantwortlichen Lehrperson ("Projektleitung Schulpartner") erforderlich. Beide erhalten nach Einlangen des Projektkonzepts per E-Mail eine Bestätigung der Einreichung. Auch an die Direktion (offizielle Schuladresse) wird der Link zur Projekteinreichung geschickt.

Kultureinrichtungen, -vereine und -initiativen können als Kulturpartner bis zu 4 unterschiedliche Projektkonzepte mit verschiedenen Schulen einreichen, von denen je nach Einreichzahlen maximal 2 oder 3 für eine Förderung ausgewählt werden können. Als "weitere beteiligte Organisationen" können sie auch darüber hinaus an Projekten mitwirken.

Schulen können als Schulpartner an bis zu 2 Kooperationen mit unterschiedlichen Kulturpartnern teilnehmen und als "weitere beteiligte Organisationen" auch darüber hinaus an Projekten mitwirken.

Bei Einreichung mehrerer Projektkonzepte mit der gleichen Kombination von Kultur- und Schulpartner, kann maximal eines zur Förderung ausgewählt werden.

Die Partnerschaft wird vom Schulpartner und dem Kulturpartner gemeinsam getragen und der Projektplan (Ziele, Methoden, detaillierter Zeit- und Kostenplan etc.) werden von Schul- und Kulturpartner gemeinsam entwickelt.

Es wird empfohlen, das Projekt fächer- und klassenübergreifend zu konzipieren und durch Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers den Lernraum Schule mit neuen Lernorten zu erweitern. Schülerinnen und Schüler erhalten Mitsprache bei wichtigen inhaltlichen Schritten und Prozessen. Der Schulpartner (Schulleitung sowie projektverantwortliche Lehrperson) wird über die Einreichung des "culture connected" Projekts nach Abschicken des Formulars per E-Mail informiert.

Die durch culture connected geförderten Projektaktivitäten müssen im Zeitraum von 1. Januar bis zum Ende des Unterrichtsjahres stattfinden.

Im Zuge der Einreichung ist eine Zustimmung zur Safeguarding Policy des OeAD erforderlich.

Eine Auseinandersetzung mit dem Themenschwerpunkt im Rahmen des Projekts ist nicht verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen, bei der Themenwahl auf die Interessen von Schüler/innen einzugehen und ihnen selbstbestimmte und kollaborative Lernprozesse zu ermöglichen.

Informationen zum Themenschwerpunkt finden Sie unter: take HEART! Demokratie, Nachhaltigkeit und Kulturelle Bildung.

Das Online-Einreichformular erfordert Angaben zu folgenden Bereichen:

  • Kulturpartner (inkl. Website / Social-Media-Profil) und Projektleiter/in (mit Telefonnummer)
  • Schulpartner, projektverantwortliche Lehrperson sowie Zahl und Alter beteiligter Schüler/innen
  • weitere beteiligte Organisationen und Einzelpersonen
  • Projekttitel, Abstract, Zusammenarbeit von Schule und Kultureinrichtung, Aktivitäten der Schüler/innen
  • Bezug zum Themenschwerpunkt take HEART! (optional)
  • Durchführungszeitraum, beteiligte Unterrichtsgegenstände, Kunstsparte
  • Honorare / Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, sowie Sonstige Kosten, die über culture connected finanziert werden sollen
  • weitere beantragte/zugesagte Finanzmittel (Fördergeber, Sponsoren, Kulturpartner Eigenleistung)

Auf der Seite finden Einreichung & Auswahl finden Sie weitere Informationen sowie in der Einreichphase den Link zum Einreichformular.

Durch die Funktion "Für später speichern" (in der Navigation rechts) können Sie die Daten jederzeit zwischenspeichern, um Ihre Einreichung zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen.

Über die Förderung durch culture connected können nur Kosten im Leistungszeitraum von Jänner bis Unterrichtsende des Sommersemesters finanziert werden. Die Kooperation zwischen Schul- und Kulturpartner darf jedoch schon davor begonnen haben und über diesen Zeitraum hinausgehen.

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Kosten- und Finanzierungsplan

Die finanzielle Unterstützung beträgt max. 1.800 Euro pro Projekt.

Selbstverständlich können Sie auch einreichen, wenn ihr Projekt höhere Projektgesamtkosten hat. Im Abschnitt “Zusätzliche Finanzierung” können Sie ggf. Eigenleistungen, beantragte oder zugesagte weitere Fördermittel, etc. angeben und in Abschnitt “Voraussichtliche Gesamtkosten” Anmerkungen zur Verwendung des Projektbudgets.

Es können ausschließlich Kosten eingereicht werden, die für Aktivitäten zwischen 1. Jänner und Ende des Unterrichtsjahres anfallen werden. Im Kostenplan eingereichte Reise- und Aufenthaltskosten sowie Sonstige Kosten (etwa Materialkosten) dürfen jeweils maximal 40% der eingereichten Fördersumme umfassen.

Aktivitäten ohne aktive Beteiligung der Schüler/innen können nicht gefördert werden. Bitte reichen Sie also keine Honorare für Frontalveranstaltungen wie Vorträge und Führungen ein.

Über das "culture connected" Projekt finanziert werden können anfallende Arbeitszeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (sowohl Angestellte als auch freie Dienstnehmer/innen) in Kultureinrichtungen, sowie Honorare von Einzelpersonen.

Personalkosten, die dem Projekt zuzurechnen sind und/oder Honorarnoten und/oder Kosten für Dienstleistungen Dritter können bis zu 100% der beantragten Fördersumme (max. 1.800 Euro) eingereicht werden. Personalkosten, Honorarnoten und Dienstleistungen Dritter sind gemäß den Vorgaben in der Sonderrichtlinie "culture connected" in Höhe von max. 90 Euro pro Stunde (Empfohlener Stundensatz des Verbandes der Kulturvermittler/innen) förderbar.

Für die Abrechnung benötigen Sie folgenden Nachweis im Falle einer eventuellen Prüfung:

  • NAME der Person,
  • Angabe von STUNDENAUSMASS (DATUM und ANZAHL DER STUNDEN)
  • Nachweis der erbrachten MEHRSTUNDEN
  • Angabe der Normalarbeitszeit und STUNDENSATZ.

Eine doppelte Abgeltung von geleisteter Arbeitszeit (für die Erbringung von Tätigkeiten im Rahmen des "culture connected"-Projekts und die gleichzeitige Erbringung von anderen 'regulären' Tätigkeiten) ist arbeitsrechtlich nicht möglich. Es bedarf daher einer nachweislichen internen stunden- bzw. tageweisen Abstimmung, wann welche Tätigkeit erbracht wird.

Reise- und Aufenthaltskosten können in Höhe von max. 40% von der beantragten Förderung eingereicht und in der Höhe von max. 40% der zugesagten Förderung abgerechnet werden. Wird eine Förderung in der Maximalhöhe von 1.800 Euro beantragt und zugesagt, können daher maximal 720 Euro an Reise- und Aufenthaltskosten beantragt und abgerechnet werden.

Bitte wählen Sie für Reisen, die im Projektzusammenhang anfallen, die kostengünstigste Variante und verwenden Sie bevorzugt öffentliche Verkehrsmittel. Details hierzu finden Sie in der Sonderrichtlinie "culture connected", sowie in der Verordnung zu Dienstreisen, auf die sich diese bezieht.

Raummiete, Material- und weitere Produktionskosten können als "Sonstige Kosten" in Höhe von max. 40% von der beantragten Förderung eingereicht und in der Höhe von max. 40% der zugesagten Förderung abgerechnet werden. Wird eine Förderung in der Maximalhöhe von 1.800 Euro beantragt und zugesagt, können daher maximal 720 Euro an Sonstigen Kosten beantragt und abgerechnet werden.

Alle Aufwendungen sind unter den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu tätigen.

  • Kosten, deren Leistungszeitraum außerhalb des Ausschreibungszeitraums liegen
  • Honorare für schulinterne Personen oder Frontalveranstaltungen
  • Förderungsmittel des Bundes zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBL Nr. 400, oder dem Unternehmensgesetzbuch, dRGBL S 219/1897
  • die auf die förderbare Leistung entfallende Umsatzsteuer: Die – auf welche Weise immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmerin oder der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von der Förderungsnehmerin oder vom Förderungsnehmer zu tragen ist, somit für sie oder ihn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden.
  • Die – auf welche Weise immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmerin oder der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.

    Sollte eine Förderung vom Finanzamt wegen des Vorliegens einer nach dem Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663, steuerbaren und steuerpflichtigen Leistung der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers an das BMBWF nicht als Förderung, sondern als Auftragsentgelt angesehen werden und dafür von der Förderungsnehmerin bzw. vom Förderungsnehmer eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen sein, ist vorzusehen, dass dieses Auftragsentgelt als Bruttoentgelt anzusehen ist. Eine zusätzliche, gesonderte Abgeltung der Umsatzsteuer – aus welchem Rechtsgrund immer – ist somit ausgeschlossen.

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Auswahl der Projekte

Die Bewertung erfolgt durch eine Jury, die sich aus Expertinnen und Experten aus den Bereichen Bildung, Nachhaltigkeit sowie Kunst und Kultur zusammensetzt.

Die Jury prüft bei der Bewertung von Projektkonzepten, ob die Einreichkriterien eingehalten werden und ob die Umsetzung realistisch und nachvollziehbar geplant ist. Weiters werden die Zusammenarbeit von Schul- und Kulturpartner, die Aktivitäten der Schüler/innen im Projekt sowie Aspekte von Diversität und Inklusion angeschaut.

Bitte bedenken Sie, dass die Fachjury auf Grundlage der im Einreichformular angeführten Beschreibungen über eine finanzielle Unterstützung entscheidet. Die Jurykriterien und Informationen zum Auswahlprozedere finden Sie auf der Seite Einreichung & Auswahl.

Es ist nicht möglich dasselbe Projektkonzept gleichzeitig bei "culture connected" und einer der anderen Initiativen und Programme des OeAD-Bereichs "Kulturvermittlung mit Schulen" einzureichen. Diese umfassen die Initiativen und Programme "Kunst ist Klasse", "Kultur:Bildung", "RaumGestalten" und "K3 Projekte". Ist ein Projekt umfangreicher konzipiert, kann ein ausgewiesener, abgegrenzter und autonomer Teil eines Projekts zusätzlich in einem anderen OeAD-Programm einreicht werden. Der OeAD vergleicht die Anträge.

Bei der Antragstellung können Sie neben der Kostenplanung hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel für "culture connected" auch im Bereich "Zusätzliche Finanzierung (Kulturpartner Eigenleistung, Fördergeber und Sponsoren)" weitere Finanzierungen angeben und darlegen, wie das Gesamtvorhaben finanziert wird. Das OeAD-Projektbüro überprüft, ob eine Doppelförderung vorliegt.

Die Information über das Juryergebnis erhalten Sie via E-Mail.

Bei einer Zusage enthalt das E-Mail an die Projektleitung der Kultureinrichtung und jene an der Schule einen personalisiertem Link zum Online-Formular “Projektumsetzung”. Bitte speichern Sie diesen Link bis zum Ende des Projekts, damit dieser jederzeit abrufbar ist.
Auch die Direktion der Schule wird per E-Mail über die Zusage informiert.

Bei einer Absage werden ausschließlich die Projektleitungen der Kultureinrichtungen und Schulen per E-Mail informiert.

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Ablauf der Projekte

  • Einreichung: September – Anfang Dezember
  • Auswahl der Projektkonzepte: Jänner
  • Mitteilung der Juryentscheidung: Ende Jänner
  • Projektumsetzung: 1 Jänner – Ende des Unterrichtsjahres*
  • Annahme der Förderung: bis Ende Februar
  • Dokumentation und Abrechnung: bis Mitte Juli

Die genauen Fristen sowie Details zum Ablauf finden auf den Seiten Einreichung & Auswahl sowie Umsetzung & Abschluss.

* Leistungszeitraum für förderbare Kosten – die Kooperation zwischen Kultur- und Schulpartner kann über diesen Zeitraum hinausgehen.

Im Online-Formular "Projektumsetzung" im Abschnitt "Förderungsannahme" generiert die Projektleitung der Kultureinrichtung das Dokument "Bestätigung Annahme der Förderung" und lädt anschließend die unterzeichnete Bestätigung der Förderungsannahme bis Ende Februar wieder hoch. Den Link zum Online-Formular erhalten Sie per E-Mail zusammen mit der Förderzusage.

Mit diesem Upload bestätigen Sie, dass Sie das Projektkonzept umsetzen und die zugesagten Mittel entsprechend den Vorgaben in der Sonderrichtlinie "culture connected" verwenden werden. Die Fördermittel werden nach Abschluss und Abrechnung des Projekts überwiesen.
Sollte Umsetzbarkeit fraglich oder ein Projektabbruch nötig sein, nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf.

Das Konto zur Überweisung der finanziellen Unterstützung nach Projektabschluss, kann im Online-Formular "Projektumsetzung" angegeben werden. Den Link zum Online-Formular erhalten Sie per E-Mail zusammen mit der Förderzusage.

Achtung: Der zugesprochene Betrag kann ausschließlich auf ein offizielles Konto der Kultureinrichtung überwiesen werden. Eine Überweisung auf ein für die Abwicklung von Projekten eingerichtetes Girokonto oder Unterkonto ist ebenfalls möglich. Nicht möglich ist jedoch die Auszahlungen der finanziellen Unterstützung auf ein für private Zwecke genutztes Konto.

Förderungsmittel des Bundes dürfen nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, verwendet oder über Abtretung, Anweisungen oder Verpfändung noch auf andere Weise verfügt werden.

Zugesagte Fördermittel, welche nicht widmungsgemäß abgerechnet werden, können nicht ausbezahlt werden.
Details hierzu finden Sie in der Richtlinie: Sonderrichtlinie des BMBWF "culture connected"

Alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen oder vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würden, sind unverzüglich und aus eigener Initiative dem OeAD-Projektbüro per E-Mail anzuzeigen. Für die Förderungswerberin oder dem Förderungswerber besteht eine Mitteilungspflicht bis zum Abschluss des Förderungsvorhabens, die auch jene Förderungen umfasst, um die sie oder er nachträglich ansucht.

Umwidmung
Eine Veränderung der geplanten und in der Einreichung angegebenen Kosten ist zu vermeiden. Sollte es dennoch innerhalb der zugesprochenen Summe zu unvermeidlichen Verschiebungen kommen, sind diese unverzüglich inklusive der Angabe von Detailsummen und Begründung dem Projektbüro per E-Mail mitzuteilen.

Es können auch die Änderungen bei den Ausgaben im Formular "Projektumsetzung" angegeben werden. Diese werden im Anschluss von dem OeAD-Projektbüro geprüft.

Überschreitung der Kosten
Der von der Jury zugesprochene Betrag kann nachträglich nicht überschritten werden. Wenn von der externen Fachjury ein geringerer Betrag zugesprochen wurde, als die maximal mögliche Förderhöhe, so gilt die Höhe dieser zugesprochenen Förderung als Betrag, der nicht überschritten werden kann.

Falls Probleme auftreten, nehmen Sie bitte mit dem OeAD-Projektbüro Kontakt auf. Wir suchen gerne mit Ihnen nach einer Lösung. Ist ein Abbruch oder eine nur teilweise Umsetzung des Projekts unumgänglich, teilen Sie uns dies bitte umgehend per E-Mail mit.

Eine Rückzahlung der Fördermittel ist bei Projektabbruch nicht erforderlich, da diese generell erst nach dem Projektabschluss überwiesen werden.

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Dokumentation und Abrechnung

Im Online-Formular "Projektumsetzung" folgen auf die Abschnitten zu Stammdaten und Förderungsannahme zwei Abschnitte zur Dokumentation und Abrechnung. Der Link zum Projektumsetzung-Formular finden Sie im E-Mail mit der Förderzusage.

Bitte beachten Sie, dass Dokumentation und Abrechnung erst durch Abschicken des Formulars übermittelt werden.

Bitte füllen Sie nach Projektabschluss die Abschnitte zu Dokumentation und Abrechnung im Online-Formulars "Projektumsetzung" aus und schicken sie das Formular bis Mitte Juli ab. Die genaue Frist finden Sie auf der Seite Umsetzung & Abschluss.

Das Online-Formular wird bereits mit der Förderzusage freigeschaltet. Sie können es während der Umsetzung Ihres Projekts bearbeiten, um Erfahrungen und Feedback ans OeAD-Projektbüro einzutragen, Bilder und Videos hochzuladen, sowie Änderungen gegenüber dem eingereichten Konzept und Kostenplan zu vermerken. Bitte bedenken Sie, uns Änderungen in Konzeption, Projektteam oder Finanzplan schon im Vorfeld per E-Mail mitzuteilen.

Die Dokumentation dient dem Nachweis, dass das Projekt umgesetzt wurde, der Übermittlung von Material und Präsentation des Projekt auf der Projekte-Plattform sowie der laufenden Verbesserung des Förderprogramms. Sie umfasst ein Feedback ans OeAD-Projektbüro, eine rückblickende Projektbeschreibung für die Website sowie zumindest ein Bild. Gerne können Sie noch bis zu zwei weitere Bilder sowie ein Video hochgeladen und bis zu drei Links angeben.

Im Feedback bitte wir Sie uns rückzumelden, was wir an der Kommunikation und Abwicklung verbessern können und wie die im Zentrum des Förderprogramms stehende Zusammenarbeit zwischen Kultur- und Schulpartner funktioniert hat. Auch unerwartete Herausforderungen bei der Umsetzung und generell Änderungen gegenüber dem eingereichtem Projektkonzept bitten wir Sie in diesem Feld einzutragen.

Die Projektbeschreibung wird nach Durchsicht und editorischer Bearbeitung auf der Projekte-Plattform veröffentlicht. Wir bitten beim Verfassen einen Bogen von den Themen und Zielen des Projektes über die Aktivitäten der Schüler/innen bis hin zu den Ergebnissen und Lernerfahrungen zu spannen. Weitere Anregungen und einige Vorgaben finden Sie im Formular "Projektumsetzung" beim Eingabefeld für die Projektbeschreibung.

Bei den Fotos/Bildern berücksichtigen Sie bitte Folgendes:
- Achten Sie bei der Auswahl der Fotos/Bilder auf die Einhaltung der Nutzungsrechte für Texte, Filme, Fotos, Audio- und Videoaufnahmen des OeAD.
- Fotos/Bilder, besonders das Vorschaubild, sollten zur besseren Darstellung auf der Projekte-Plattform bevorzugt Querformat haben.
- Wählen Sie Fotos/Bilder aus, die durch Komposition, Kontrast und Bildhintergrund auch bei einem kleineren Bildformat noch gut erkennbar sind.
- Laden Sie Fotos/Bilder als JPG- oder HEIC-Dateien hoch; bei Grafiken alternativ als PNG-Dateien. Uploads in anderen Dateiformaten können auf der Projekte-Plattform nicht eingebettet werden.
- Fotos/Bilder sollten circa 2 Megapixel (z.B. 1080×1920 px) und Bilddateien maximal 2 MB groß sein haben.

Übermittelte Videos werden auf Vimeo hochgeladen und als Link zusammen mit der Projektbeschreibung veröffentlicht. Beachten Sie auch in diesem Fall die Nutzungsrechte des OeAD. Gerne können Sie ihr Video aber auch selbst auf YouTube- oder Video veröffentlichen und den Link im Formular eintragen.

Bei eingetragenen Links können Sie angeben, ob Sie einer Veröffentlichung zusammen mit der Projektbeschreibung zustimmen oder nicht. Das OeAD-Projektbüro behält sich vor eine Auswahl zu treffen sowie Links nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung auf der Projekte-Plattform problematisch erscheint.

Abrechnung und Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erfolgt ausschließlich im Online-Formular "Projektumsetzung". Bei der Abrechnung werden die tatsächlichen Ausgaben den angesuchten Kostenpositionen gegenübergestellt. Abgerechnet werden können deshalb nur Ausgaben und Beträge, die in der Einreichung angeführt und durch die Jury bestätigt wurden.

Erforderliche Änderungen im Kostenplan müssen dem OeAD-Projektbüro schon im Vorfeld per E-Mail bekannt gegeben werden. Bei der Bekanntgabe von Änderungen im Online-Formular "Projektumsetzung" im Abschnitt "Abrechnung" ist eine Prüfung erforderlich, sodass sich eine rasche Auszahlung der Fördermittel verzögern kann.

Die Richtigkeit der Kostenauflistung wird im Online-Formular durch eine Checkbox bestätigt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Berichtslegung und Abrechnung durch die Kultureinrichtung und nach der positiven Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie nach der Abnahme des Verwendungsnachweises durch das OeAD-Projektbüro. Überwiesen wird die Förderung auf das Konto, das im Online-Formular "Projektumsetzung" angegeben wurde. Sollte sich Ihre Kontoverbindung im Laufe der Projektumsetzung ändern, so teilen Sie uns das bitte rechtzeitig per E-Mail mit.

Ein Hochladen von Originalbelegen ist nicht nötig. Die Originalbelege müssen jedoch von der Kultureinrichtung für eine etwaige Prüfung 10 Jahre lang aufbewahrt werden. (siehe Sonderrichtlinie "culture connected", Seite 10)

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Projektbüro und Organisation

Das OeAD-Projektbüro ist telefonisch und per E-Mail erreichbar, um Fragen zur Projekteinreichung, zur Umsetzung oder zum Projektabschluss zu beantworten. Außerdem sind "culture connected" Projektkooperationen der letzten Jahre auf der Projekte-Plattform veröffentlicht.

Kontaktdaten zur Fachberatung zu einzelnen Kunstsparten finden sie auf der OeAD-Website.

Lisi Breuss
t +43 1 53408 - 535

David Loibl
t +43 1 53408 - 537
culture-connected@oead.at

OeAD-GmbH
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
www.oead.at

Zuständig ist im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Abteilung I/6 (Kunst, Kultur und Kreativität an Schulen): BMBWF – Schule – Kunst, Kultur und Kreativität

Das OeAD-Projektbüro ist jederzeit per E-Mail sowie per Telefon für Rückmeldungen erreichbar. Zusätzlich haben Leiterinnen und Leiter von geförderter Projekte im Zuge des Projektabschlusses zwei Möglichkeiten den Projektbüro Feedback, Kritik oder konkrete Wünsche zu übermitteln: im Abschnitt "Dokumentation" des Online-Formulars "Projektumsetzung" sowie nach dem Abschicken in einem anonymen Feedback-Formular.

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Zur Einreichung bis 02.12.2024
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