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Einreichung von Projektkonzepten

Eingereicht werden können Kooperationsprojekte zwischen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich und Kultureinrichtungen (juristische Personen) aus allen Kunst- und Kulturbereichen. Einreichende Kultureinrichtung und Kooperationsschule können auch weitere Kultureinrichtungen, Schulen und Organisationen sowie Kunstschaffende und Expert:innen in das Projekt einbinden.

Eingereichte Projekte können den Schwerpunkt auf eine Kunstsparte legen (Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Musik, Radio, Tanz oder Theater) oder spartenübergreifend ausgerichtet sein.

Geförderte Projektaktivitäten müssen eine aktive künstlerisch-kreative Beteiligung von zumindest 10 Schüler:innen vorsehen (ausgenommen: Sonderschulen) und auf zumindest zwei Tage verteilt sein. Projekte können klassenübergreifend gestaltet werden und das Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern auch außerhalb des Klassenzimmers ist ausdrücklich erwünscht.

Nicht eingereicht werden können somit:

  • Schulprojekte, die keine Zusammenarbeit mit einer Kultureinrichtung, Kulturinitiative oder einem Kulturverein vorsehen (Projekte mit Einzelkünstler:innen können Sie jedoch bei Kultur:Bildung einreichen.)
  • Projekte, bei denen Schüler:innen nicht aktiv künstlerisch tätig sind, sondern etwa nur an Führungen teilnehmen oder Aufführungen besuchen
  • Projekte, an denen weniger als 10 Schüler:innen aktiv mitwirken (ausgenommen: Sonderschulen)
  • Kurzprojekte mit Umsetzungsdauer von nur einem Tag
  • Projekte, die bereits eine Förderung im Rahmen anderer Initiativen des Bundesministeriums für Bildung erhalten

Kultureinrichtungen:
Förderungswerberinnen können außerhalb der Bundesverwaltung stehende österreichische juristische Personen im Kunst- und Kulturbereich sein (z.B. Gemeinnützige Vereine, Gesellschaften mbH):

  • Museen
  • regionale und überregionale Kultureinrichtungen
  • Kulturinitiativen
  • Kulturvereine
  • Kunstuniversitäten
  • Musikschulen
  • Bibliotheken

Die einreichende Kultureinrichtung kann mit weiteren Kultureinrichtungen im Projekt zusammenarbeiten. Im Einreichformular muss die Rechtsform der Kultureinrichtung nachgewiesen werden. (aktueller Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug etc.)

Schulen:
Die einreichende Kultureinrichtung arbeitet jeweils primär mit einer österreichischen Schule mit Öffentlichkeitsrecht zusammen (ausgeschlossen sind hierbei Musikschulen, Pädagogische Hochschulen und Österreichische Auslandsschulen).
Neben dieser primären Kooperationsschule, können noch weitere Schulen ins Projekt eingebunden werden.

Sonstige Organisationen und Einzelpersonen (optional):
Es können weitere Organisationen aus verschiedenen Fachbereichen, sowie Künstler:innen, Kulturvermittler:innen, Expert:innen mitwirken.

Eingereicht wird das Projektkonzept von der Kultureinrichtung unter Angabe der Kooperationsschule und möglicher weiterer beteiligter Organisationen und Personen. Eine nachträgliche Änderung der Kooperationsschule ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte geben Sie Änderungen dieser Art unverzüglich per E-Mail bekannt.

Die Projektleitung ist bei der einreichenden Kultureinrichtung angesiedelt. Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter fungiert gegenüber dem OeAD-Projektbüro als Ansprechperson für die organisatorische und finanzielle Abwicklung von Projekteinreichung, -umsetzung und -abschluss.

Im Einreichformular ist zudem die Angabe von Namen und Kontaktdaten einer Projektkoordination an der Kooperationsschule erforderlich. Beide erhalten nach Einlangen des Projektkonzepts per E-Mail eine Bestätigung der Einreichung. Auch an die Direktion (offizielle Schuladresse) wird eine Information über die Projekteinreichung geschickt.

Die einreichende Kultureinrichtungen kann bis zu 4 unterschiedliche Projektkonzepte mit verschiedenen Kooperationsschulen einreichen, von denen maximal 3 oder 2 für eine Förderung ausgewählt werden können (je nach Einreichzahlen). Als "Sonstige Organisation/en" können sie auch darüber hinaus an weiteren Projekten mitwirken.

Schulen können als Kooperationsschule an bis zu 2 Kooperationen mit unterschiedlichen Kultureinrichtungen teilnehmen und als "Weitere Schule/n" auch an anderen Projekten mitwirken.

Bei Einreichung mehrerer Projektkonzepte mit der gleichen Kombination von einreichender Kultureinrichtung und Kooperationsschule, kann maximal eines zur Förderung ausgewählt werden.

Die Kooperation und der Projektplan (Ziele, Methoden, detaillierter Zeit- und Kostenplan etc.) werden von der einreichenden Kultureinrichtung und der Kooperationsschule gemeinsam getragen. Bitte stimmen Sie den Projektplan frühzeitig mit der Schulleitung und betroffenen Kolleg:innen ab.

Es wird empfohlen, das Projekt fächer- und klassenübergreifend zu konzipieren und durch Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers den Lernraum Schule mit neuen Lernorten zu erweitern. Schülerinnen und Schüler erhalten Mitsprache bei wichtigen inhaltlichen Schritten und Prozessen. Die Kooperationsschule (Schulleitung sowie projektverantwortliche Lehrperson) wird nach Abschicken des Einreichformulars automatisch per E-Mail über die Projekteinreichung informiert.

Die durch culture connected geförderten Projektaktivitäten müssen im Zeitraum von 1. Januar bis zum Ende des Unterrichtsjahres stattfinden.

Im Zuge der Einreichung ist eine Zustimmung zur Safeguarding Policy des OeAD erforderlich.

Eine Auseinandersetzung mit dem Themenschwerpunkt im Rahmen des Projekts ist nicht verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen, bei der Themenwahl auf die Interessen von Schüler:innen einzugehen und ihnen selbstbestimmte und kollaborative Lernprozesse zu ermöglichen.

Das Online-Einreichformular erfordert Angaben zu folgenden Bereichen:

  • Kultureinrichtung/en: Einreichende Kultureinrichtung inkl. Website / Social-Media-Profil und Nachweis der Rechtsform der Kultureinrichtung, weitere Kultureinrichtungen (optional)
  • Schule/n: Kooperationsschule, weitere Schule/n (optional)
  • Schüler:innen: Beteiligte Klassen, Anzahl und Alter beteiligter Schüler:innen
  • Sonstige Organisation/en (optional)
  • Projektteam: Projektleiter:in Kultureinrichtung (primäre Ansprechperson - inkl. E-Mail Adresse und Telefonnummer), Projektkoordination an der Schule (inkl. E-Mail Adresse an der Schule), weitere Personen im Projektteam (optional)
  • Informationen zum Projekt: Projekttitel, Zusammenfassung (kurzer Einblick in das Vorhaben), Projektdurchführung, Kunstsparte
  • Inhalt/Kooperation Schule und Kultureinrichtung, Aktivitäten der Schüler:innen, Durchführungsort, eingebundene Unterrichtsgegenstände
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Honorare/Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, sowie Sonstige Kosten, die über culture connected finanziert werden, weitere geplante/beantragte/zugesagte Finanzmittel (Fördergeber, Sponsoren, Kultureinreichung Eigenleistung)

Auf der Seite Einreichung & Auswahl finden Sie weitere Informationen sowie den Link zum Einreichformular.

Durch die Funktion "Für später speichern" (in der Navigation rechts) können Sie die Daten jederzeit zwischenspeichern, um Ihre Einreichung zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen.

Über die Förderung durch culture connected können nur Kosten im Leistungszeitraum von Jänner bis Unterrichtsende des Sommersemesters finanziert werden. Die Kooperation zwischen Schule und Kultureinreichung darf jedoch schon davor begonnen haben und über diesen Zeitraum hinausgehen.

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Kosten- und Finanzierungsplan

Die finanzielle Unterstützung beträgt max. 2.000 Euro pro Projekt (Schuljahr 2026/27).

Selbstverständlich können Sie auch einreichen, wenn ihr Projekt höhere Projektgesamtkosten hat.
Im Abschnitt "Zusätzliche Finanzierung" können Sie Eigenleistungen oder weitere Fördermittel (geplant, beantragt oder bereits zugesagt) angeben.
Im Abschnitt "Voraussichtliche Gesamtkosten" können Sie gerne auch Anmerkungen zur Verwendung des Projektbudgets machen.

Leistungszeitraum: Es können ausschließlich Kosten eingereicht werden, die für Aktivitäten zwischen 1. Jänner und Ende des Unterrichtsjahres anfallen werden. Im Kostenplan eingereichte Reise- und Aufenthaltskosten sowie Sonstige Kosten (etwa Materialkosten) dürfen jeweils maximal 40% der eingereichten Fördersumme umfassen. Konzeption, die vor dem 1. Jänner stattfindet, kann nicht daherunterstützt werden.

Partizipation: Aktivitäten ohne aktive Beteiligung der Schüler:innen können nicht gefördert werden. Bitte reichen Sie also keine Honorare für Frontalveranstaltungen wie Vorträge und Führungen ein.

Kostenarten: Details zu förderbaren Honorar- und Personalkosten, Reise- und Aufenhaltskosten sowie Sonstigen Kosten finden Sie in den folgenden FAQ.

Über das culture connected Projekt finanziert werden können anfallende Arbeitszeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (sowohl Angestellte als auch freie Dienstnehmer:innen) in Kultureinrichtungen, sowie Honorare von Einzelpersonen.

Personalkosten, die dem Projekt zuzurechnen sind und/oder Honorarnoten und/oder Kosten für Dienstleistungen Dritter können bis zu 100% der beantragten Fördersumme (max. 2.000 Euro) eingereicht werden.

Stundensatz
Personalkosten, Honorarnoten und Dienstleistungen Dritter sind in Höhe zwischen min. 25 Euro und max. 90 Euro pro Stunde förderbar.
Achtung: Bitte kalkulieren Sie realistisch. Eine Erhöhung des Stundensatzes im Zuge der Abrechnung ist nur in begründeten Fällen möglich.

Personalkosten
Zur Dokumentation in Vorbereitung der Abrechnung speichern Sie als Nachweis für eine eventuelle Prüfung bitte folgende Daten:

  • NAME der Person,
  • Angabe von STUNDENAUSMASS (Datum und Anzahl der geleisteten Stunden für culture connected)
  • Darlegung der Berechnungsart des Stundensatzes
  • Lohnkonto
  • Angabe der Normalarbeitszeit

Eine doppelte Abgeltung von geleisteter Arbeitszeit (für die Erbringung von Tätigkeiten im Rahmen des culture connected Projekts und die gleichzeitige Erbringung von anderen 'regulären' Tätigkeiten) ist arbeitsrechtlich nicht möglich. Es bedarf daher einer nachweislichen internen stunden- bzw. tageweisen Abstimmung, wann welche Tätigkeit erbracht wird.

Reise- und Aufenthaltskosten können in Höhe von max. 40% von der beantragten Förderung eingereicht und in der Höhe von max. 40% der zugesagten Förderung abgerechnet werden. Wird eine Förderung in der Maximalhöhe von 2.000 Euro beantragt und zugesagt, können daher maximal 800 Euro an Reise- und Aufenthaltskosten beantragt und abgerechnet werden.

Bitte wählen Sie für Reisen, die im Projektzusammenhang anfallen, die kostengünstigste Variante und verwenden Sie bevorzugt öffentliche Verkehrsmittel. Informationen finden Sie in der Reiserichtlinie für culture connected und Details finden Sie in der Sonderrichtlinie "culture connected", sowie in der Verordnung zu Dienstreisen, auf die sich diese bezieht.

Achtung: Bitte tragen Sie in Einreichformular die Reise- und Aufenthaltskosten nach Personen getrennt ein und geben Sie das jeweilige Verkehrsmittel an.

Raummiete, Material- und weitere Produktionskosten können als "Sonstige Kosten" in Höhe von max. 40% von der beantragten Förderung eingereicht und in der Höhe von max. 40% der zugesagten Förderung abgerechnet werden. Wird eine Förderung in der Maximalhöhe von 2.000 Euro beantragt und zugesagt, können daher maximal 800 Euro an Sonstigen Kosten beantragt und abgerechnet werden.

Alle Aufwendungen sind unter den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu tätigen.

Das Förderungsprogramm culture connected unterliegt – soweit Förderungen an Unternehmen gewährt werden – den Bestimmungen über De-minimis-Beihilfen.

De-minimis-Regelung

Ab dem 1. Januar 2026 sind sämtliche De-minimis Beihilfen gem. Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13.12.2023 (De-minimis-VO) durch die Abwicklungsstelle in einem zentralen Transparenzregister zu erfassen. 

Zur Überprüfung der Einhaltung des zulässigen Höchstbetrages (zusammengerechnet werden gewährte De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre, die Summe darf in diesem Zeitraum den Betrag von 300.000 EUR nicht überschreiten), ist das antragstellende Unternehmen verpflichtet, sämtliche im relevanten Zeitraum von österreichischen Förderungsstellen gewährt De-Minimis Beihilfen offenzulegen.

Ein “Unternehmen” ist jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform. Eine Tätigkeit, die im Anbieten von Waren oder Dienstleistungen auf einem Markt besteht, ist grundsätzlich eine wirtschaftliche Tätigkeit. 

Die Tätigkeit der vorrangig aus staatlichen Mitteln finanzierten bzw. nicht kommerziell geführten Einrichtungen im Bildungs- und Kulturbereich (z.B. öffentliche Schulen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kultureinrichtungen, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser etc.) ist jedoch in der Regel nicht wirtschaftlicher Natur und solche Einrichtungen sind daher im Regelfall keine Unternehmen. Im Einzelfall kann eine abweichende Beurteilung erforderlich sein. 

Informieren Sie sich bitte selbst, insbesondere auch die Erläuterungen in der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 262/01)[1]

Auch im Fall eines “Unternehmens” kann eine Beihilfe unter anderem dann zulässig sein, wenn diese die Voraussetzungen der Allgemeinen De-minimis-Verordnung[2] erfüllt und sohin insbesondere der allgemeine[3] Höchstbetrag von 300.000 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht überschritten wird (allgemeine De-minimis-Beihilfe). Bei der Berechnung sind auch jene allgemeinen De-minimis-Beihilfen zu berücksichtigen, die solchen Unternehmen gewährt wurden, die mit dem Antragsteller verbunden sind.[4]

Für Fragen steht Ihnen gerne die OeAD-Rechtsabteilung zur Verfügung:

Kontakt
Mag. Izeta Dzidic
recht@oead.at


[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0719(05) 

[2] Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13.12.2023

[3] Nach anderen De-minimis-Verordnungen können zwar höhere Höchstbeträge maßgeblich sein und diese auch kumulierend beansprucht werden, dafür aber weitere Voraussetzungen zu erfüllen sein (z.B. Verordnung (EU) 2023/2832 für DAWI-De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen).

[4] Das sind insbesondere Konzernunternehmen. Details sind in Art 2 Z 2 De-minimis-VO geregelt.

  • Kosten, deren Leistungszeitraum außerhalb des Ausschreibungszeitraums liegen
  • Honorare für schulinterne Personen oder Frontalveranstaltungen
  • Förderungsmittel des Bundes zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988), BGBL Nr. 400, oder dem Unternehmensgesetzbuch, dRGBL S 219/1897
  • die auf die förderbare Leistung entfallende Umsatzsteuer: Die – auf welche Weise immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmerin oder der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von der Förderungsnehmerin oder vom Förderungsnehmer zu tragen ist, somit für sie oder ihn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden.
  • Die – auf welche Weise immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmerin oder der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.

    Sollte eine Förderung vom Finanzamt wegen des Vorliegens einer nach dem Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663, steuerbaren und steuerpflichtigen Leistung der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers an das BMB nicht als Förderung, sondern als Auftragsentgelt angesehen werden und dafür von der Förderungsnehmerin bzw. vom Förderungsnehmer eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen sein, ist vorzusehen, dass dieses Auftragsentgelt als Bruttoentgelt anzusehen ist. Eine zusätzliche, gesonderte Abgeltung der Umsatzsteuer – aus welchem Rechtsgrund immer – ist somit ausgeschlossen.

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Auswahl der Projekte

Die Bewertung erfolgt durch eine Jury, die sich aus Expertinnen und Experten aus den Bereichen Bildung sowie Kunst und Kultur zusammensetzt.

Die Jury prüft bei der Bewertung von Projektkonzepten, ob die Einreichkriterien eingehalten werden und ob die Umsetzung realistisch und nachvollziehbar geplant ist. Weiters geprüft werden:

  • Inhalte, Themen und die Zusammenarbeit von Schule und Kultureinrichtung
  • Partizipation und die Aktivitäten der Schüler:innen im Projekt

Bitte bedenken Sie, dass die Fachjury auf Grundlage der im Einreichformular angeführten Beschreibungen über eine finanzielle Unterstützung entscheidet. Die Auswahlkriterien und Informationen zum Auswahlprozedere finden Sie auf der Seite Einreichung & Auswahl.

Es ist nicht möglich dasselbe Projektkonzept gleichzeitig bei culture connected und einer der anderen Initiativen und Programme des OeAD-Bereichs "Kulturvermittlung mit Schulen" einzureichen. Diese umfassen die Initiativen und Programme "Kultur:Bildung", "RaumGestalten" und "K3 Projekte". Ist ein Projekt umfangreicher konzipiert, kann ein ausgewiesener, abgegrenzter und autonomer Teil eines Projekts zusätzlich in einem anderen OeAD-Programm einreicht werden. Nehmen Sie in diesem Fall bitte jedenfalls mit dem Projektbüro kontakt auf.

Bei der Antragstellung können Sie neben der Kostenplanung hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel für culture connected auch im Bereich "Zusätzliche Finanzierung (Kultureinrichtung Eigenleistung, Fördergeber und Sponsoren)" weitere Finanzierungen angeben und darlegen, wie das Gesamtvorhaben finanziert wird. Bitte stellen Sie bei der Dokumentation des Projekts und Ablage der Belege sicher, dass im Falle einer Prüfung nachvollziehbar ist, dass keine Doppelförderung vorliegt. 

Die Information über das Juryergebnis erhalten Sie via E-Mail.

Bei einer Zusage enthält das E-Mail an den/die Projektleiter:in an der Kultureinrichtung und an den/die Projektkoordinator:in an der Schule einen personalisierten Link zum Online-Formular “Förderungsannahme”.
Auch die Direktion der Schule wird per E-Mail über die Zusage informiert.

Bei einer Absage werden ausschließlich die Projektleitungen der Kultureinrichtungen und Schulen per E-Mail informiert.

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Ablauf der Projekte

  • Einreichung: September – Anfang Dezember
  • Auswahl der Projektkonzepte: Jänner
  • Mitteilung der Juryentscheidung: Ende Jänner
  • Projektumsetzung: 1. Jänner bis Ende des Unterrichtsjahres*
  • Annahme der Förderung: bis Ende Februar
  • Dokumentation und Abrechnung: bis Mitte Juli

Die genauen Fristen sowie Details zum Ablauf finden Sie auf den Seiten Einreichung & Auswahl sowie Umsetzung & Abschluss.

* Leistungszeitraum für förderbare Kosten – die Kooperation zwischen Kultur- und Schulpartner kann über diesen Zeitraum hinausgehen.

Zusammen mit der Förderzusage erhält die Projektleitung an der Kultureinrichtung per E-Mail einen Link zum Online-Formular "Förderungsannahme". In diesem Formular können Sie das das Dokument "Bestätigung Annahme der Förderung" generieren und anschließend die unterzeichnete Bestätigung bis Ende Februar wieder hochladen.

Mit diesem Upload bestätigen Sie, dass Sie das Projektkonzept umsetzen und die zugesagten Mittel entsprechend den Vorgaben in der Sonderrichtlinie "culture connected" verwenden werden. Die Fördermittel werden nach Abschluss und Abrechnung des Projekts überwiesen.
Sollte Umsetzbarkeit fraglich oder ein Projektabbruch nötig sein, nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf.

Das Konto zur Überweisung der finanziellen Unterstützung nach Projektabschluss wird im Online-Formular "Förderungsannahme" angegeben. Den Link zum Online-Formular erhalten Sie per E-Mail zusammen mit der Förderzusage.

Achtung: Der zugesprochene Betrag kann ausschließlich auf ein offizielles Konto der Kultureinrichtung überwiesen werden. In Ausnahmefällen ist eine Überweisung auf ein für die Abwicklung von Projekten eingerichtetes Girokonto oder Unterkonto ist ebenfalls möglich. Nicht möglich ist jedoch die Auszahlungen der finanziellen Unterstützung auf ein für private Zwecke genutztes Konto.

Förderungsmittel des Bundes dürfen nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, verwendet oder über Abtretung, Anweisungen oder Verpfändung noch auf andere Weise verfügt werden.

Zugesagte Fördermittel, welche nicht widmungsgemäß abgerechnet werden, können nicht ausbezahlt werden.
Details hierzu finden Sie in der Richtlinie: Sonderrichtlinie des BMB "culture connected"

Änderungen bei Team, Ablauf und Inhalten
Änderungen von Projektverantwortlichen sowie andere umfassende Änderungen gegenüber dem eingereichten Projektkonzept sind zeitnah per E-Mail bekanntzugeben. Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung über das Schuljahresende hinaus verzögern oder unmöglich machen, erfordern eine umgehende Mitteilung an das Projektbüro.

Änderungen im Kostenplan
Umfassende Änderungen des Kostenplans in Zusammenhang mit umfassenden inhaltlichen Änderungen sind zeitnah und inkl. Begründung per E-Mail bekanntzugeben. Änderungen der Honorare/Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten oder Sonstigen Kosten von mehr als 20 % und mehr als € 150,- erfordern bei der Abrechnung im Rahmen des Projektabschlusses eine inhaltliche Begründung. Das OeAD-Projektbüro prüft diese im Zuge der Abrechnungskontrolle.
Eine Erhöhung des Stundensatzes im Zuge der Abrechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert jedenfalls eine Begründung.

Überschreitung der Kosten
Der von der Jury zugesprochene Betrag kann nachträglich nicht überschritten werden. Wenn von der externen Fachjury ein geringerer Betrag zugesprochen wurde als die maximal mögliche Förderhöhe, so gilt die Höhe dieser zugesprochenen Förderung als Betrag, der nicht überschritten werden kann.

Mehr dazu siehe in der Sonderrichtlinie des BMB culture connected, Seite 10

Falls Probleme auftreten, nehmen Sie bitte umgehend mit dem OeAD-Projektbüro Kontakt auf. Wir suchen gerne mit Ihnen nach einer Lösung. Ist ein Abbruch oder eine nur teilweise Umsetzung des Projekts unumgänglich, teilen Sie uns dies bitte umgehend per E-Mail mit.

Eine Rückzahlung der Fördermittel ist bei Projektabbruch nicht erforderlich, da diese generell erst nach dem Projektabschluss überwiesen werden.

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Dokumentation und Abrechnung

Im Online-Formular "Projektabschluss" folgen nach dem Abschnitt zu Stammdaten zwei Abschnitte zu Dokumentation und Abrechnung. Der Link zum Formular “Projektabschluss” erhalten Sie nach Übermittlung der Bestätigung der Annahme der Förderung und deren Prüfung durch das Projektbüro.

Bitte beachten Sie, dass Dokumentation und Abrechnung erst durch Abschicken des Formulars übermittelt werden.

Dokumentation und Abrechnung können bis Mitte Juli übermittelt werden. Die genaue Frist finden Sie auf der Seite Umsetzung & Abschluss. Bitte füllen Sie zur Übermittlung die Abschnitte zu Dokumentation und Abrechnung im Online-Formular "Projektabschluss" aus, nehmen Sie nötigenfalls Änderungen an den Stammdaten vor und schicken das Formular dann ab.

Das Online-Formular wird freigeschaltet, sobald Ihre Bestätigung der Annahme der Förderung durch das Projektbüro geprüft wurde. Sie können Felder bereits während der Umsetzung Ihres Projekts bearbeiten, um Arbeitsprozess und Ergebnisse zu dokumentieren sowie (im Abschnitt „Abrechnung“) Änderungen gegenüber dem eingereichten Konzept zu vermerken, Bilder hochzuladen und Links sowie Feedback ans OeAD-Projektbüro einzutragen.

Die Dokumentation dient dem Nachweis, dass das Projekt umgesetzt wurde, der Übermittlung von Material für Präsentation des Projekts auf der Website und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des OeAD.

Die Projektbeschreibung wird eventuell zur Vorstellung des Projekts im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des OeAD herangezogen und dafür nötigenfalls editorisch bearbeitet. Einige Anregungen zur Formulierung finden Sie im Formular “Projektabschluss” beim Eingabefeld für die Projektbeschreibung.

Übermittelte Fotos sowie Links zu Projektergebnissen und Videos werden darüber hinaus mit den Daten der beteiligten Organisationen in Form eines Projektekatalogs veröffentlicht. Achten Sie bei der Auswahl auf die Einhaltung der Nutzungsrechte für Texte, Filme, Fotos, Audio- und Videoaufnahmen des OeAD. Das OeAD-Projektbüro behält sich vor eine Auswahl zu treffen sowie Fotos und Links nicht zu veröffentlichen, sofern deren Veröffentlichung aus Sicht der Öffentlichkeitsarbeit des OeAD problematisch erscheint.

Wählen Sie Bilder aus, die durch Komposition, Kontrast und Bildhintergrund auch bei einer kleineren Darstellung noch gut erkennbar sind. Laden Sie bitte Fotos als JPG- oder HEIC-Dateien und Grafiken gerne alternativ als PNG-Dateien hoch. Die Bilder sollten zur besseren Darstellung im Projektekatalog querformatig sein, ca. 2 Megapixel (z.B. 1080×1920 px) groß sein und ein Dateivolumen max. 2 MB haben.

Unerwartete Herausforderungen und Änderungen gegenüber dem eingereichten Projektkonzept im Zuge der Umsetzung können bei der Abrechnung im Eingabefeld „Bekanntgabe von Änderungen im Zuge des Projektabschlusses“ eingetragen werden.

Die Abrechnung und der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel erfolgen ausschließlich über das Online-Formular “Projektabschluss”. Ein Upload von Belegen oder anderen Dokumenten ist nicht erforderlich.

Bei der Abrechnung werden die finalen um über culture connected abgerechneten Ausgaben den beantragten Kostenpositionen gegenübergestellt. Die im Rahmen der Förderzusage zugesprochene Fördersumme kann dabei nicht überschritten werden. Änderungen der Honorare/Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten oder Sonstigen Kosten von mehr als 20 % und mehr als € 150,- erfordern eine inhaltliche Begründung. Das OeAD-Projektbüro prüft diese im Zuge der Abrechnungskontrolle.
Weitere Informationen zu Änderungen im Zuge der Abrechnung finden Sie in der FAQ Wie ist mit Veränderungen bei der Projektdurchführung und beim Kostenplan umzugehen?

Bitte beachten Sie, dass bei der Abrechnung die Angabe von Namen und weiteren Details zu den abgerechneten Kosten erforderlich ist.

Die Richtigkeit der Kostenauflistung wird im Online-Formular durch eine Checkbox bestätigt.
Das OeAD-Projektbüro behält sich vor Stichproben der Abrechnungen durchzuführen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Berichtslegung und Abrechnung durch die Kultureinrichtung und nach der positiven Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit sowie nach der Abnahme des Verwendungsnachweises durch das OeAD-Projektbüro. Überwiesen wird die Förderung auf das Konto, das im Online-Formular "Förderungsannahme" angegeben wurde. Sollte sich Ihre Kontoverbindung im Laufe der Projektumsetzung ändern, so teilen Sie uns das bitte rechtzeitig per E-Mail mit.

Ein Hochladen von Originalbelegen ist nicht nötig. Die Originalbelege müssen jedoch von der Kultureinrichtung für eine etwaige Prüfung 10 Jahre lang aufbewahrt werden. (siehe Sonderrichtlinie "culture connected", Seite 10)

Das OeAD-Projektbüro behält sich vor Stichproben der Abrechnungen durchzuführen.

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Projektbüro und Organisation

Das OeAD-Projektbüro ist telefonisch und per E-Mail erreichbar, um Fragen zur Projekteinreichung, zur Umsetzung oder zum Projektabschluss zu beantworten. Außerdem sind culture connected-Kooperationsprojekte der letzten Jahre unter Dokumentation Projekte veröffentlicht.

Kontaktdaten zur Fachberatung zu einzelnen Kunstsparten finden sie auf der OeAD-Website.

Cathrin Bischoff
t +43 1 53408 - 534

David Loibl
t +43 1 53408 - 537
culture-connected@oead.at

OeAD-GmbH
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
www.oead.at

Zuständig ist im Bundesministerium für Bildung die Abteilung Kunst, Kultur und Kreativität an Schulen: BMB – Schule – Schulpraxis - Schwerpunkte - Kunst, Kultur und Kreativität

Das OeAD-Projektbüro ist jederzeit per E-Mail oder Telefon erreichbar. Zusätzlich können Projektleiterinnen und Projektleiter beim Projektabschluss auf zwei Arten Feedback, Kritik oder Wünsche mitteilen:

  • im Abschnitt „Feedback an das Projektbüro“ des Formulars “Projektabschluss”
  • nach dem Absenden über ein anonymes Feedback-Formular 

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Projektbüro culture connected

Cathrin Bischoff

t +43 1 53408 534

David Loibl

t +43 1 53408 537
culture-connected@oead.at

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