culture connected
Projektteam
Bei culture connected arbeiten eine Kultureinrichtung und eine Schule zusammen.
Förderwerber/in ist die Kultureinrichtung. Diese ernennt eine Projektleitung, die Ansprechperson gegenüber dem OeAD-Projektbüro für die organisatorische und finanzielle Abwicklung ist. An der Schule ist eine projektverantwortliche Lehrperson erforderlich.
Optional können auch weitere Kultureinrichtungen, Schulen, sonstige Organisationen und Einzelpersonen ins Projekt eingebunden werden.
Förderungswerber/innen können außerhalb der Bundesverwaltung stehende juristische Personen im Kunst- und Kulturbereich (z.B. Gemeinnützige Vereine, Gesellschaften mbH) sein:
- Museen
- regionale und überregionale Kultureinrichtungen
- Kulturinitiativen
- Kulturvereine
- Kunstuniversitäten
- Musikschulen
- Bibliotheken
Die Größe der Kultureinrichtungen, Initiativen und Vereine ist nicht ausschlaggebend. Einreichungen von kleineren/regionale Kultureinrichtungen sind ausdrücklich willkommen.
Die Kultureinrichtung arbeitet als Kulturpartner mit einer österreichischen Schule mit Öffentlichkeitsrecht als Schulpartner zusammen. Es ist auch möglich Projektteams der schulischen Tagesbetreuung einzubinden.
Bei schulübergreifenden Projekten muss für die Einreichung eine Schule als Schulpartner ausgewählt und angeführt werden.
Österreichische Auslandsschulen können als Sonstige Partnerorganisation teilnehmen, nicht aber als Schulpartner.
Neben dem Kultur- und dem Schulpartner können auch weitere Schulen und Kultureinrichtung eingebunden werden, ebenso Organisationen mit für das Projekt relevanter Expertise. Anders als bei Kultur- und Schulpartner, können das auch Österreichische Auslandschulen und nicht-österreichische Organisationen sein.
Auch Kulturschaffende und Expert/innen, die nicht bei oder einer weiteren eingebundenen Organisation engagiert sind, können ins Projekt eingebunden und bei der Einreichung angegeben werden. Sie müssen nicht in Österreich ansässig sein.
Information Leitung und Kolleg/innen
Informieren Sie die Leitung der Kultureinrichtung frühzeitig über ihr Vorhaben. Für die Einreichung ist eine Unterschrift der Projektleitung der Kultureinrichtung ausreichend, für die Annahme der Förderung ist die Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person an der Kultureinrichtung erforderlich. Die finanzielle Abwicklung läuft über ein Geschäftskonto der Kultureinrichtung.
Informieren Sie auch Direktion und Kolleg/innen an der Schule über die Projektidee und besprechen Sie den Zeitplan und Schritte der Umsetzung, damit das Projekt an der Schule gut verankert ist. Nach dem Abschicken der Einreichung wird ein automatisches Infomail an die offizielle Mailadresse der Schule geschickt.
Inhaltliche Planung
Die Partnerschaft wird von der Kultureinrichtung und der Schule gemeinsam getragen und der Projektplan (Ziele, Methoden, detaillierter Zeit- und Kostenplan etc.) werden von der Schule und Kultureinrichtung gemeinsam entwickelt. Es wird empfohlen, das Projekt durch Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers den Lernraum Schule mit neuen Lernorten zu erweitern.
Es sind alle Schüler/innen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Bildungsniveau oder Beeinträchtigung eingeladen sich zu beteiligen. Schülerinnen und Schüler erhalten Mitsprache bei wichtigen inhaltlichen Schritten und Prozessen. Die kulturellen Angebote ermöglichen jungen Menschen Entfaltung und Teilhabe an der Gesellschaft aktiv mitzugestalten.
Bitte achten Sie bei der Planung die Jurykriterien.
Mehr dazu siehe in den FAQ:
Welche Projekte können (nicht) eingereicht werden?
Kann ich mehrere Projektkonzepte einreichen?
Muss mein Projekt zum Themenschwerpunkt "take HEART!" passen?
Organisatorische Planung
Über die Förderung durch culture connected können nur Kosten im Leistungszeitraum von Jänner bis Unterrichtsende des Sommersemesters finanziert werden. Die Kooperation zwischen Schule und Kultureinrichtung darf jedoch schon davor begonnen haben und über diesen Zeitraum hinausgehen.
Je genauer der Zeit- und Arbeitsablaufplan im Vorfeld festgelegt wird, desto besser können sich alle Projektbeteiligte in der Phase der Umsetzung orientieren. Die laufende Überprüfung der zeitlichen Ressourcen ermöglicht rechtzeitige Adaptierungen im Projektablauf.
Kosten- und Finanzplan
Die maximale Fördersumme liegt bei 1.800 Euro pro Kooperationsprojekt. Im Kostenplan eingereichten Honorar- und Personalkosten dürfen bis zu 100%, die Reise- und Aufenthaltskosten sowie Sonstige Kosten (etwa Materialkosten) jeweils maximal 40% der eingereichten Fördersumme umfassen.
Mehr dazu siehe in den FAQ:
Was ist beim Einreichen von Personalkosten/Honorare zu beachten?
In welcher Höhe können Reise- und Aufenthaltskosten eingereicht werden?
In welcher Höhe können Raummiete, Material- und weitere Produktionskosten eingereicht werden?