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culture connected

Projektteams

Bei culture connected arbeiten eine Kultureinrichtung und eine Schule zusammen. 

Förderwerber/in ist die Kultureinrichtung. Diese ernennt eine Projektleitung, die Ansprechperson gegenüber dem OeAD-Projektbüro für die organisatorische und finanzielle Abwicklung ist. An der Schule ist eine projektverantwortliche Lehrperson erforderlich.

Optional können auch weitere Kultureinrichtungen, Schulen, sonstige Organisationen und Einzelpersonen ins Projekt eingebunden werden.

Förderungswerber/innen können außerhalb der Bundesverwaltung stehende juristische Personen im Kunst- und Kulturbereich (z.B. Gemeinnützige Vereine, Gesellschaften mbH) sein:

  • Museen
  • regionale und überregionale Kultureinrichtungen
  • Kulturinitiativen
  • Kulturvereine
  • Kunstuniversitäten
  • Musikschulen
  • Bibliotheken

Die Größe der Kultureinrichtungen, Initiativen und Vereine ist nicht ausschlaggebend. Einreichungen von kleineren/regionale Kultureinrichtungen sind ausdrücklich willkommen.

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Inhaltliche Planung

Die Partnerschaft wird von der Kultureinrichtung und der Schule gemeinsam getragen und der Projektplan (Ziele, Methoden, detaillierter Zeit- und Kostenplan etc.) werden von Schul- und Kulturpartner gemeinsam entwickelt.

Es wird empfohlen, das Projekt fächer- und klassenübergreifend zu konzipieren und durch Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers den Lernraum Schule mit neuen Lernorten zu erweitern. Schülerinnen und Schüler erhalten Mitsprache bei wichtigen inhaltlichen Schritten und Prozessen.

Bitte achten Sie bei der Planung die Jurykriterien.

Die durch culture connected geförderten Projektaktivitäten müssen im Zeitraum von 1. Januar bis zum Ende des Unterrichtsjahres stattfinden.

Nicht eingereicht werden können:

  • Schulprojekte, die keine Zusammenarbeit mit einer Kultureinrichtung, Kulturinitiative oder einem Kulturverein vorsehen (Projekte mit Einzelkünstler/innen können Sie jedoch bei Kultur:Bildung einreichen.)
  • Projekte, bei denen Schüler/innen nicht aktiv künstlerisch tätig sind, sondern etwa nur an Führungen teilnehmen oder Aufführungen besuchen
  • Projekte, an denen weniger als 10 Schüler/innen aktiv mitwirken
  • Kurzprojekte mit Umsetzungsdauer von nur einem Tag
  • Projekte, die bereits eine Förderung im Rahmen anderer Initiativen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhalten

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Anzahl Kooperationen

Bitte beachten Sie bei der Einwicklung Ihrer Projektkonzepte:

Eine Kultureinrichtung kann max. 4 unterschiedliche Konzepte einreichen. Je nach Einreichungszahl können jedoch nur 2 bis 3 Projekte für eine Förderung ausgewählt werden.

Ist eine Schule bei mehreren Einreichungen als Schulpartner eingebunden, so können max. 2 für eine Förderung ausgewählt werden.

Ein Kooperationsteam aus Kultur- und Schulpartner kann max. 2 Konzepte einreichen, von denen aber max. 1 für eine Förderung ausgewählt werden kann.

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Information Leitung

Information an Leitung der Kultureinrichtung

Informieren Sie rechtzeitig die Leitung der Kultureinrichtung über ihr Vorhaben. 
Die Annahme der Förderung wird von der zeichnungsberechtigten Person an der Kultureinrichtung unterschrieben. Die finanzielle Abwicklung läuft über ein Geschäftskonto der Kultureinrichtung.

Information an Direktion der Schule und Kolleg/innen

Damit das Projekt an der Schule gut verankert ist, informieren Sie Direktion und Kolleg/innen über die Projektidee und besprechen Sie den Zeitplan und Schritte der Umsetzung.
Es wird nach Abschicken der Einreichung ein automatisches Mail auch an die Schuladresse geschickt.

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Rückmeldung einer Kulturvermittlerin aus einer Kultureinrichtung

"Die Schulleitung, wie auch die Pädagoginnen waren sehr engagiert und mit vollem Elan dabei. Dieser Funke ist auch auf die Schülerinnen und Schüler übergesprungen, welches den Prozess unglaublich bereichert hat."

Zum Einreichformular / 02.12.2024
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