culture connected
Annahme der Förderung
bis 27.Februar 2026
Im Online-Formular “Förderungsannahme” generiert die Projektleitung der Kultureinrichtung das Dokument "Bestätigung Annahme der Förderung" und lädt anschließend den unterzeichneten Vertrag wieder hoch.
Projektumsetzung
Leistungszeitraum
Von 1. Jänner bis Unterrichtsjahresende
Abgerechnet können nur Kosten, die im Leistungszeitraum von 1. Jänner bis Unterrichtsjahresende anfallen. Die Kooperation kann davor starten und über den Zeitraum hinausgehen.
Änderungen/Umwidmungen
zeitnah
Inhaltliche Veränderungen und Anpassungen des Kostenplans erfordern eine zeitnahe Mitteilung an das Projektbüro: culture-connected@oead.at
Mehr dazu siehe FAQ:
Wie ist mit Veränderungen bei der Projektdurchführung und beim Kostenplan umzugehen?
Informationen zu Veranstaltungen
Zwei bis drei Wochen vor Beginn
Bitte informieren Sie uns über interessante Veranstaltungen, Online-Präsentationen und Aktionen im Rahmen Ihres culture-connected Projekts. Gerne können wir diese in unseren OeAD-Medien veröffentlichen. Schicken Sie uns dazu einen kurzen Text, einen Online-Link zur Veranstaltung und Fotos an: culture-connected@oead.at.
Logos bei Veröffentlichungen
laufend
Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit dem Projekt stehen, müssen mit dem Hinweis "gefördert vom Bundesministerium für Bildung" und mit den Logos des BMB und der OeAD-GmbH gekennzeichnet werden.
Das OeAD-Logo finden Sie unter folgenden Link zum Download.
Ein Link zum Download des BMB-Logos wird rechtzeitig per E-Mail an die Projektleitungen verschickt.
Weitere Informationen
Projektabschluss
Dokumentation
bis 24.Juli 2026
Nach Umsetzung des Projekts füllen Kultur- und Schulpartner im Online-Formular "Projektabschluss" den Abschnitt "Dokumentation" aus. Die dort eingetragene Projektbeschreibung, Links zu Projektergebnissen und hochgeladenen Fotos und Videos werden auf der Projekte-Plattform veröffentlicht.
Abrechnung
bis 24.Juli 2026
Im Online-Formular "Projektabschluss" im Abschnitt "Abrechnung" werden die tatsächlich angefallenen Ausgaben eingetragen. Direkt abgerechnet werden können in der Einreichung angeführte Kosten (unter Berücksichtigungen bereits gemeldeter Änderungen). Nachträgliche Änderungen erfordern eine Genehmigung des OeAD-Projektbüros. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung durch den OeAD.
Aufbewahrung der Originalbelege
10 Jahre ab Projektabschluss
Die Originalbelege müssen für eine etwaige Prüfung beim Kulturpartner für zehn Jahre aufbewahrt werden.