culture connected
Annahme der Förderung
bis 24.Februar 2025
Im Online-Formular "Projektumsetzung" im Abschnitt "Förderungsannahme" generiert die Projektleitung der Kultureinrichtung das Dokument "Bestätigung Annahme der Förderung" und lädt anschließend den unterzeichneten Vertrag wieder hoch.
Projektumsetzung
Von 1. Jänner bis Unterrichtsjahresende
Abgerechnet werden können nur die Kosten, die im Leistungszeitraum von 1. Jänner bis Unterrichtsjahresende anfallen. Die Kooperation kann davor starten und über den Zeitraum hinausgehen.
zeitnah
Inhaltliche Veränderungen und Anpassungen des Kostenplans erfordern eine zeitnahe Mitteilung an das Projektbüro: culture-connected@oead.at
Zwei bis drei Wochen vor Beginn
Bitte informieren Sie uns über interessante Veranstaltungen, Online-Präsentationen und Aktionen im Rahmen Ihres culture-connected Projekts. Gerne können wir diese in unseren OeAD-Medien veröffentlichen. Schicken Sie uns dazu einen kurzen Text, einen Online-Link zur Veranstaltung und Fotos an: culture-connected@oead.at.
Verwendung von Logos
Veröffentlichungen, die in Zusammenhang mit dem Projekt stehen, müssen mit dem Hinweis "gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung" und mit den Logos des BMBWF und der OeAD-GmbH gekennzeichnet werden.
Projektabschluss
bis 21.Juli 2025
Nach Umsetzung des Projekts füllen Kultur- und Schulpartner im Online-Formular "Projektumsetzung" den Abschnitt "Dokumentation" aus. Die dort eingetragene Projektbeschreibung, Links zu Projektergebnissen und hochgeladenen Fotos und Videos werden auf der culture connected Website veröffentlicht und können auf Facebook geteilt werden.
bis 21.Juli 2025
Im Online-Formular "Projektumsetzung" im Abschnitt "Abrechnung" trägt der Kulturpartner die tatsächlich angefallenen Ausgaben ein. Direkt abgerechnet werden können in der Einreichung angeführte Kosten (unter Berücksichtigungen bereits gemeldeter Änderungen). Nachträgliche Änderungen erfordern eine Genehmigung des OeAD-Projektbüros. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung durch den OeAD.
Aufbewahrung der Originalbelege
10 Jahre ab Projektabschluss
Die Originalbelege müssen für eine etwaige Prüfung beim Kulturpartner für zehn Jahre aufbewahrt werden.