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Initiative Kultur:Bildung

Schulprojekte mit Kunstschaffenden

Teilnahmebedingungen

Einreichen können österreichweit Lehrkräfte in Kooperation mit Kunstschaffenden. Teilnahmeberechtigt sind alle Schulen mit Öffentlichkeitsrecht (ausgenommen sind Musikschulen, Pädagogische Hochschulen sowie Österreichische Auslandschulen).

Es sind laufend Einreichungen während des ganzen Schuljahres möglich, jedoch spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn, damit die Zusage rechtzeitig an der Schule ist und es Planungssicherheit gibt. Es ist speziell bei umfangreicheren Projekten ratsam, sich bereits im Planungsstadium mit der zuständigen Fachberaterin oder dem zuständigen Fachberater beim OeAD, Bereich Kulturvermittlung mit Schulen, persönlich in Verbindung zu setzen.

Die Honorare von professionellen Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen von partizipativen, kunstvermittelnden Projekten aus allen Kunstsparten wie Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Musik, Radio, Tanz und Theater werden anteilig finanziert.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE):

  • 1-2 UE bis max. 160,- EUR  
  • 3-6 UE bis max. 380,- EUR
  • 7-12 UE bis max. 710,- EUR
  • 13-20 UE bis max. 1.100,- EUR
  • 21-30 UE und darüber bis max. 1.600,- EUR

Pro Kalenderjahr können einzelne Schulen sowie Kunstschaffende bis 3.800,‐ EUR finanziell unterstützt werden. Die Höhe der Beteiligung kann aufgrund der Budgetsituation sowie der Projektgestaltung und -qualität auch unter bzw. über diesen Richtwerten liegen.

Projekte mit Veranstaltungscharakter («Mitmachveranstaltungen») und hoher Anzahl von Schülerinnen und Schülern (Gruppengröße ab 2 Klassen) werden mit max. 80,- EUR unterstützt.

  • Zusammenarbeit mit professionellen Künstler/innen im Unterricht
  • Partizipative und künstlerische Ausrichtung des Projektes
  • Kompetenzerwerb der Schüler/innen

Informationen zu den Bewertungskriterien finden Sie unter “Projektgestaltung”.

  • Frontalveranstaltungen (wie Konzerte, Aufführungen, Lesungen etc.)
  • Psychosoziale, präventionspädagogische, therapeutische oder sexualpädagogische Angebote
  • Honorare für Lehrkräfte sowie am einreichenden Schulstandort tätige Personen (z.B. Freizeitpädagog/innen)
  • Honorare von Kunsttherapeut/innen, Coaches oder Trainer/innen
  • Honorare von Kulturschaffenden ohne Wohnsitz bzw. SV-Nummer in Österreich
  • Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Eintrittsgelder für Veranstaltungen (Theater, Konzert, Oper, Museum etc.)
  • Anlagegüter (Investitionsgüter, Anschaffungen)
  • Material-, Druck- und Kopierkosten sowie Vervielfältigung in audiovisuellen Medien
  • Bewirtungsspesen, Telefon- und Portospesen
  • Preise für Wettbewerbe
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